Dienstvertrag: die Form für das Verstehen einer geerbten Automatisierung
Solange niemand weiß, was eine gewachsene Automatisierung tut, lässt sich kein Ergebnis versprechen. Die Untersuchung wird deshalb als Tätigkeit beauftragt.
Aktualisiert am
Ein Dienstvertrag verpflichtet nach § 611 BGB zur vereinbarten Tätigkeit, nicht zu einem bestimmten Erfolg. Bezahlt wird sorgfältige Arbeit an einer Aufgabe. Für Unternehmen ohne eigene Softwareentwicklung ist das die richtige Form, solange niemand sagen kann, was die vorhandene Automatisierung überhaupt tut — und damit auch niemand ein Ergebnis versprechen kann.
Dienstvertrag nach § 611 BGB: geschuldet ist die Tätigkeit
Das Gesetz kennt zwei Grundformen für eingekaufte Arbeit, und sie tragen im Deutschen jeweils einen eigenen Namen: Der Werkvertrag schuldet den Erfolg, der Dienstvertrag die Tätigkeit. Wer eine Tätigkeit schuldet, haftet dafür, fachgerecht zu arbeiten, nicht dafür, dass am Ende ein bestimmtes Ergebnis steht. Vergütet wird nach Zeit; eine Abnahme gibt es nicht, und die Mängelrechte des Werkvertragsrechts greifen ebenfalls nicht.
In der Praxis heißt das: Das Ergebnis einer Tätigkeit ist Wissen, nicht Software. Am Ende einer Untersuchung stehen eine Beschreibung des heutigen Ablaufs, eine Liste der Abhängigkeiten, eine Empfehlung — und die Entscheidung des Auftraggebers, ob und wie weitergearbeitet wird.
Warum die Aufnahme einer gewachsenen Automatisierung eine Tätigkeit ist
Ein solcher Ablauf ist eine Blackbox. Niemand weiß vorab, ob in der Tabelle drei Makros liegen oder dreißig, ob das Skript eines ausgeschiedenen Mitarbeiters nur Dateien verschiebt oder nebenbei Preise rundet, ob der Roboter an einer Bildschirmmaske hängt, die beim nächsten Programmwechsel verschwindet. Wer unter dieser Unsicherheit ein festes Ergebnis verspricht, kann nur raten — und rechnet den Irrtum in den Preis ein.
Der Unterschied zeigt sich am Preis für dieselbe Arbeit: Als Untersuchung kostet sie, was sie dauert; als Pauschale kostet sie, was sie dauert, plus einen Aufschlag für alles, was der Auftragnehmer noch nicht sehen kann. Bei einem geerbten Ablauf ist dieser Aufschlag der größte Posten des ganzen Vorhabens.
Die Aufnahme hat trotzdem ein klares Format: Sie endet mit einer Beschreibung dessen, was heute passiert, einschließlich der Sonderfälle und der Stellen, an denen der Ablauf schon jetzt schweigend danebenliegt. Wie eine solche Beschreibung aufgebaut wird, steht im Beitrag Automatisierung dokumentieren.
Vom Dienstvertrag zum festen Ergebnis
Nach der Untersuchung ist der Gegenstand bekannt, und damit wird er versprechbar. Der Umbau läuft deshalb als Werkvertrag mit benannten Kriterien für die Prüfung. Diese Reihenfolge hat einen Nebeneffekt, den Geschäftsführer schätzen: Nach dem ersten Abschnitt liegt eine Entscheidungsgrundlage vor, und der Auftrag kann auch enden — mit einem brauchbaren Dokument in der Hand statt mit einer halben Baustelle.
Was im Angebot einer Untersuchung stehen sollte
Auch eine Tätigkeit wird nicht ins Blaue vergeben. Vier Angaben halten sie im Rahmen: der Gegenstand — welche Tabelle, welches Skript, welcher Roboter; die Fragen, die beantwortet werden sollen; die Form des Ergebnisses; und eine Kostengrenze, bei deren Erreichen gesprochen wird, bevor weitergearbeitet wird. Welches Preismodell zu welchem Abschnitt gehört, behandelt der Beitrag Festpreis oder Tagessatz.
Ebenso wichtig ist, was nicht Gegenstand sein soll. Eine Untersuchung, die nebenbei schon Fehler behebt, verliert ihren Wert: Sie verändert den Ablauf, den sie gerade beschreibt, und hinterher kann niemand sagen, welcher Zustand eigentlich aufgenommen wurde. Reparaturen gehören in den Abschnitt danach — mit einer Ausnahme, die man vorher vereinbart: Steht der Betrieb still, wird zuerst der Betrieb wiederhergestellt und die Untersuchung unterbrochen.
Auftrag statt Dauerbesetzung: wo die Grenze verläuft
Eine Vergütung nach Zeit verführt dazu, den Auftrag als stille Stellenbesetzung zu führen: Eine Person sitzt dauerhaft im Betrieb, nimmt Aufgaben aus dem Fachbereich entgegen, stimmt Abwesenheiten mit der Abteilungsleitung ab. Damit wäre die Vertragsform verfehlt, und bewertet wird nicht die Überschrift des Papiers, sondern die gelebte Praxis. Welche Merkmale des Alltags dabei den Ausschlag geben, zeigt der Beitrag dazu, wo die rechtliche Grenze zwischen den Vertragsformen verläuft. Die fachliche Weisung gehört deshalb auf die Seite des Auftragnehmers, der Auftrag braucht einen benannten Gegenstand und ein Ende.
Für den Auftraggeber ist das keine Formalie. Eine falsch geführte Zusammenarbeit fällt meist erst auf, wenn eine Prüfung ins Haus steht, und dann wird rückwirkend bewertet, wer die Aufgaben verteilt, wer die Zugänge vergeben und wer über die Reihenfolge entschieden hat.
Wie wir Untersuchung und Umbau trennen
Wir nehmen den vorhandenen Ablauf in einem eigenen, nach Zeit abgerechneten Abschnitt auf und legen das Ergebnis offen, auch wenn es unbequem ist. Erst danach entsteht ein Angebot mit festem Umfang für die Prozessautomatisierung. Fachliche Anweisungen laufen in beiden Abschnitten über unsere Projektleitung, und was am Ende geprüft wird, steht vor dem Start fest.
Passende Leistungen
Verwandte Begriffe
Welche Automatisierung hängt bei Ihnen an einer Person?
Nennen Sie uns den Ablauf, der automatisch läuft, und die Person, ohne die er stillsteht. Im Gespräch sagen wir, was sich davon als Werkvertrag übernehmen lässt — und was besser wieder Handarbeit wird.